Was ist ein Employer of Record? So funktioniert EOR in DACH

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Prüfe vor der Umsetzung die Anforderungen für deinen konkreten Fall.

Ein Employer of Record (EOR) ist ein Unternehmen, das eine Person für Sie rechtlich anstellt. Der EOR unterschreibt den Arbeitsvertrag und übernimmt Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge und die gesetzlichen Anmeldungen im Land der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Ihr Unternehmen entscheidet, woran die Person arbeitet, und steuert die tägliche Arbeit. Sie bezahlen dem EOR die Arbeitskosten plus eine Servicegebühr. Für ein Unternehmen in der Schweiz, in Deutschland oder in Österreich lautet die nützliche Frage nicht nur «Was ist ein EOR?», sondern «Welches Recht gilt für dieses Dreiecksverhältnis, und hat der Anbieter die Bewilligung, die dieses Recht verlangt?»

Kurzantwort

Ist ein Employer of Record der richtige Ausgangspunkt?
Ihre Situation Ausgangspunkt
Die Rolle ist eine Anstellung und Sie haben im Land der Person keine geeignete Gesellschaft EOR mit direkter Registrierung als ausländischer Arbeitgeber und einer eigenen Gesellschaft vergleichen
Die Person führt ein eigenes Unternehmen und bestimmt selbst, wie die Arbeit erbracht wird Echter Auftragnehmervertrag, nach der lokalen Statusprüfung
Sie haben bereits eine geeignete lokale Gesellschaft Über diese Gesellschaft anstellen; ein EOR fügt eine Ebene hinzu, die Sie vielleicht nicht brauchen
Die Person arbeitet in Deutschland AÜG-Erlaubnis des EOR prüfen und die 18-Monats-Grenze einplanen
Die Person arbeitet in der Schweiz Kantonale Verleihbewilligung des EOR prüfen und, wenn Ihr Unternehmen ausserhalb der Schweiz sitzt, die SECO-Bewilligung für den Auslandverleih

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Wie funktioniert ein Employer of Record?

Ein EOR-Modell hat drei Beteiligte und zwei Verträge:

  1. Dienstleistungsvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und dem EOR. Er regelt Gebühr, Rolle, Arbeitsort, Weiterbelastung der Kosten und wer welche Aufgabe übernimmt.
  2. Arbeitsvertrag zwischen dem EOR und der Person. Der EOR oder die lokale Gesellschaft, die er einsetzt, ist auf Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsanmeldungen und Steuermeldungen der rechtliche Arbeitgeber.
  3. Kein Arbeitsvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und der Person. Trotzdem arbeitet die Person in Ihrem Team, folgt Ihren Weisungen und nutzt Ihre Systeme.

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beschreibt dieses Muster in seinen Weisungen zum Arbeitsvermittlungsgesetz genau. Der erste Betrieb will die Arbeitskraft einer Person in Anspruch nehmen, sie aber nicht selbst anstellen. Ein zweiter Betrieb stellt die Person an und stellt sie zur Verfügung. Der erste Betrieb übt das Weisungsrecht aus, der zweite übernimmt die Arbeitgeberfunktionen: Lohnauszahlung, Abrechnung und Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge und bei ausländischen Arbeitnehmenden die Anmeldung bei Ausländer- und Steuerbehörden.

Wer übernimmt was in einem typischen EOR-Modell?

Übliche Aufgabenteilung; die tatsächliche Verteilung im schriftlichen Dienstleistungsvertrag bestätigen
Meist der EORMeist Ihr Unternehmen
Arbeitsvertrag Erstellt einen Vertrag nach lokalem Recht und unterschreibt als ArbeitgeberVereinbart Rolle, Lohn, Startdatum und Arbeitsort mit der Kandidatin oder dem Kandidaten
Lohn und Beiträge Berechnet den Lohn, behält Steuern ein, wo nötig, und bezahlt SozialversicherungsbeiträgeFinanziert Arbeitskosten und Gebühr im Rechnungszyklus
Tägliche Arbeit Nicht an der Aufgabensteuerung beteiligtSetzt Ziele, verteilt Aufgaben, führt die Leistung
Ausrüstung, Daten und geistiges Eigentum Vertragsklauseln wie vereinbartStellt Systeme und Datenzugang bereit; muss Klauseln zu geistigem Eigentum und Vertraulichkeit bestätigen
Kündigung Führt das lokale Kündigungsverfahren durchEntscheidet über den geschäftlichen Grund und trägt die vereinbarten Kosten
Unternehmenssteuer und Betriebsstätte Nicht Teil der AnstellungsdienstleistungPrüft die eigenen Tätigkeiten im Land mit einer Steuerberatung

Die Tabelle beschreibt übliche Praxis, keine Rechtsregel. Anbieter unterscheiden sich, und ein Anbieter kann in einzelnen Ländern eine Partnergesellschaft einsetzen. Bitten Sie den Anbieter, die Gesellschaft zu nennen, die Ihre Person in diesem Land anstellt, und anzugeben, ob sie dem Anbieter selbst oder einem Partner gehört.

Ist ein Employer of Record in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich zulässig?

EOR ist eine Marktbezeichnung, keine eigene Rechtskategorie. Behörden schauen darauf, was tatsächlich geschieht. In allen drei DACH-Ländern rückt damit das Recht des Personalverleihs in den Blick, weil ein EOR eine Person anstellt, deren Arbeit jemand anderes steuert.

  • Schweiz. Das SECO hält fest, dass Payrolling und Employer of Record als Personalverleih zu beurteilen sind. Der Kunde ist der Einsatzbetrieb, der EOR der Verleihbetrieb, der in der Regel eine Bewilligung braucht, weil er gewerbsmässig tätig ist. Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) verlangt eine kantonale Bewilligung, zusätzlich eine SECO-Bewilligung für den Verleih ins Ausland, und es verbietet den Personalverleih vom Ausland in die Schweiz. Was das für deutsche und österreichische Kunden bedeutet, erklärt der Ratgeber Employer of Record in der Schweiz.
  • Deutschland. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) definiert Überlassung über die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Entleihers und dessen Weisungen und verlangt eine Erlaubnis des Verleihers. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (gültig ab 1. Juli 2026) kommt es auf den Bezug der Überlassung zu Deutschland an, unabhängig davon, ob Verleiher oder Entleiher einen Sitz in Deutschland haben. Nach denselben Weisungen erstreckt sich der Erlaubnisvorbehalt nicht auf eine Person, die im Ausland bleibt und ausschliesslich online für einen Entleiher in Deutschland tätig ist; arbeitet sie in Deutschland, gilt er. Höchstrichterliche Rechtsprechung dazu liegt noch nicht vor. Dasselbe Gesetz begrenzt die Überlassung an denselben Entleiher auf 18 aufeinanderfolgende Monate, mit tariflichen Abweichungsmöglichkeiten. Erlaubnis, 18-Monats-Grenze und Gleichstellung behandelt der Ratgeber Employer of Record in Deutschland.
  • Österreich. Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz definiert Überlassung als Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte und stellt auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt ab, nicht auf die äussere Erscheinungsform. Die Überlassung aus Staaten ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nach Österreich braucht eine Ausnahmebewilligung, während diese grenzüberschreitenden Regeln innerhalb des EWR nicht gelten. Lassen Sie die konkrete Konstruktion von einer österreichischen Beratung einordnen, bevor Sie sich darauf verlassen.

Ausserhalb der DACH-Region unterscheiden sich die Regeln zu Leiharbeit, Lohndienstleistungen oder Arbeitskräftegestellung von Land zu Land. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein in einem Land akzeptiertes Modell im nächsten ebenfalls akzeptiert ist. Fragen Sie den Anbieter, auf welcher lokalen Rechtsgrundlage er Ihre Person im jeweiligen Land anstellt.

Was kostet ein Employer of Record?

EOR-Preise haben zwei Ebenen, und Vergleiche scheitern oft daran, dass nur die zweite betrachtet wird:

  1. Die Arbeitskosten im Zielland. Bruttolohn, Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung, obligatorische Versicherungen, gesetzliche Leistungen, die das Land vorschreibt (etwa bezahlte Ferien oder Lohnfortzahlung bei Krankheit, soweit vorgesehen), sowie Zusatzleistungen, die Sie für eine konkurrenzfähige Offerte hinzufügen. Diese Ebene fällt bei einer Anstellung unabhängig vom Modell an.
  2. Die Servicegebühr des Anbieters. Am 29. Oktober 2026 nannte die Preisseite von Deel das EOR-Produkt ab 599 $ pro EOR-Mitarbeitendem und Monat und die Verwaltung von Auftragnehmenden ab 49 $ pro Auftragnehmendem und Monat. Ein Listenpreis ist ein Ausgangspunkt, nicht Ihr Angebot.

Verlangen Sie beim Vergleich von jedem Anbieter eine schriftliche Aufschlüsselung mit:

  • der Monatsgebühr und ob sie fix oder prozentual ist;
  • den eingerechneten Arbeitgeberbeiträgen und Versicherungen und welche davon Schätzungen sind;
  • einmaligen Kosten wie Onboarding, Sicherheitsleistungen oder Hintergrundprüfungen, falls vorhanden;
  • Währung und Umgang mit Wechselkursen;
  • Kündigungskosten, einschliesslich Kündigungsfrist, gesetzlicher Abfindung und allfälliger Anbietergebühr;
  • Kosten und Bedingungen einer späteren Übernahme der Person in Ihre eigene Gesellschaft.

Vergleichen Sie das Total danach mit den realistischen Alternativen: direkte Registrierung als ausländischer Arbeitgeber, eigene lokale Gesellschaft oder echter Auftragnehmer. Das Entscheidungsraster Angestellte, Contractor oder EOR enthält das vollständige Vergleichsblatt.

Wann passt ein Employer of Record?

Ein EOR passt meist, wenn:

  • die Beziehung in der Sache eine Anstellung ist und ein Auftragnehmervertrag sie falsch beschreiben würde;
  • Ihre Gruppe im Land keine geeignete anstellende Gesellschaft hat;
  • Sie schneller einstellen wollen, als eine Gesellschaftsgründung erlaubt, oder einen Markt testen, bevor Sie sich festlegen;
  • Sie die lokale Lohnabrechnung, Beiträge und Personaladministration nicht selbst führen wollen; und
  • der Anbieter zeigen kann, dass seine lokale Struktur die Verleihregeln des Landes für Ihr Kundenland erfüllt.

Wann passt ein Employer of Record nicht?

Ein EOR passt möglicherweise nicht, wenn:

  • die Person echt selbstständig ist, mit eigenem Unternehmen, eigenen Kunden und eigenem finanziellen Risiko;
  • Sie bereits eine geeignete lokale Gesellschaft haben oder sich ohne grossen Aufwand als ausländischer Arbeitgeber registrieren können;
  • die Rolle eine dauerhafte Geschäftspräsenz schafft oder braucht, etwa eine Länderleitung mit Zeichnungsberechtigung, bei der die Steuerprüfung ohnehin auf eine Gesellschaft hinauslaufen kann;
  • die Verleihregeln die Dauer begrenzen, wie die 18-Monats-Grenze in Deutschland, und Sie dies nicht einplanen können; oder
  • der Anbieter seine lokale anstellende Gesellschaft nicht nennen oder die geltenden Bewilligungen nicht zeigen kann.

Ein EOR entscheidet zudem nicht über den Status von Auftragnehmenden, garantiert keine Arbeitsbewilligung und klärt nicht die Betriebsstättenfrage Ihres eigenen Unternehmens. Dafür braucht es eigene Prüfungen.

So prüfen Sie einen Employer-of-Record-Anbieter

Geben Sie jedem Anbieter dasselbe Faktenblatt: Land und Ort der Person, Staatsangehörigkeit und Bewilligungsstatus, Stellenbezeichnung und Aufgaben, allfällige Zeichnungs- oder Verkaufsbefugnis, Lohn und Leistungen, erwartete Dauer und gewünschter Start. Verlangen Sie dann schriftliche Antworten auf diese Fragen:

  1. Welche Gesellschaft stellt die Person an? Name, Land und ob sie zum Anbieter oder zu einem Partner gehört.
  2. Welche Verleihbewilligung deckt das Modell? In Deutschland eine Kopie der AÜG-Erlaubnis und ihre Gültigkeit. In der Schweiz die kantonale Bewilligung und, bei einem Kunden ausserhalb der Schweiz, die SECO-Bewilligung für den Auslandverleih.
  3. Gibt es eine Höchstdauer? Wie geht der Anbieter mit der 18-Monats-Grenze in Deutschland oder ähnlichen Regeln um?
  4. Wie werden Gleichstellungsregeln angewendet? Wo das Verleihrecht Lohngleichheit mit vergleichbaren Beschäftigten des Kunden verlangt: Wie setzt der Anbieter das für Ihr Unternehmen um?
  5. Was kostet es insgesamt? Monatliche Gesamtschätzung, einmalige Kosten, Kündigungskosten und Übernahmekosten.
  6. Was gilt für geistiges Eigentum und vertrauliche Informationen? Bestätigen Sie, dass Arbeitsergebnisse nach lokalem Recht Ihrem Unternehmen übertragen werden.
  7. Was gilt, wenn wir die Person selbst anstellen wollen? Deutsches und Schweizer Verleihrecht schränken Klauseln ein, die dem Kunden eine spätere Anstellung verbieten, erlauben aber gewisse Vergütungen. Verlangen Sie die Bedingungen schriftlich.
  8. Wer bearbeitet welche Daten? Welche Personendaten der Anbieter bearbeitet, wo und unter welcher Vereinbarung.

Ein Anbieter, der diese Fragen klar beantwortet, lässt sich besser vergleichen. Ein Anbieter, der die Bewilligungsfrage für Ihre Länder nicht beantworten kann, ist unabhängig vom Preis ein Warnsignal.

Deel als Beispiel

Deel ist einer der Anbieter, die Sie diesem Vergleich unterziehen können. Seine Preisseite führt EOR unter der Anstellung von Mitarbeitenden, mit dem oben genannten Einstiegspreis. Auf seiner deutschen AÜG-Seite, zuletzt aktualisiert am 30. April 2026, gibt Deel an, in Deutschland über eine unbefristete AÜG-Erlaubnis zu verfügen. Dieselbe Seite stellt Arbeitnehmerüberlassung und EOR als getrennte Modelle dar und nennt die Gesellschaft mit der Erlaubnis nicht. Lassen Sie sich daher wie bei jedem Anbieter schriftlich bestätigen, welche Gesellschaft die Erlaubnis hält und ob sie die für Ihre Person vorgesehene Konstruktion abdeckt.

Wenn ein EOR nach diesem Vergleich zu Ihrem Fall passt, Gespräch mit Deel zu Ihrer EOR-Anstellung buchen (öffnet in neuem Tab). Nehmen Sie Ihr Faktenblatt mit, damit die Antwort Ihr tatsächliches Land, Ihre Rolle und die Dauer abdeckt.

Wichtige Begriffe

Wichtige Begriffe

Employer of Record (EOR)
Ein Drittanbieter, der eine Person im Auftrag eines Kundenunternehmens rechtlich anstellt, in einem Land, in dem das Kundenunternehmen keine eigene Gesellschaft hat, und dabei lokale Lohnabrechnung, Verträge und Compliance übernimmt.
Angestellte Person
Eine Person, die über einen lokalen Arbeitsvertrag beschäftigt wird, wobei der Arbeitgeber für Lohnabrechnung, Sozialabgaben und die Einhaltung des lokalen Arbeitsrechts verantwortlich ist.
Contractor (Selbstständige Person)
Eine selbstständige Person oder ein Unternehmen, das für bestimmte Leistungen auf Basis eines Dienst- oder Werkvertrags beauftragt wird, ohne den arbeitsrechtlichen Schutz oder die Lohnabrechnungspflichten, die für Angestellte gelten.
Scheinselbstständigkeit
Die Behandlung einer Person als Contractor, obwohl das lokale Recht sie aufgrund der tatsächlichen Arbeitsbeziehung als Angestellte einstufen würde, was Steuernachforderungen, Bussgelder und arbeitsrechtliche Ansprüche nach sich ziehen kann.
Betriebsstätte
Ein steuerlicher Begriff für eine feste Geschäftseinrichtung oder ausreichende Geschäftstätigkeit in einem Land, die für ein ausländisches Unternehmen lokale Unternehmenssteuerpflichten auslösen kann.

Checkliste vor dem Vertrag mit einem EOR

  • Bestätigen Sie, dass die Rolle in der Sache eine Anstellung ist und keine echte Selbstständigkeit.
  • Vergleichen Sie den EOR auf denselben Fakten mit einer direkten Registrierung als ausländischer Arbeitgeber und einer lokalen Gesellschaft.
  • Lassen Sie sich die lokale anstellende Gesellschaft nennen und fragen Sie, ob ein Partner beteiligt ist.
  • Prüfen Sie die Verleiherlaubnis bzw. Verleihbewilligung im Land der Person, besonders in Deutschland und in der Schweiz.
  • Planen Sie eine allfällige Höchstdauer ein und vereinbaren Sie die Übernahmebedingungen im Voraus.
  • Verlangen Sie eine schriftliche Gesamtkostenschätzung einschliesslich Kündigungs- und Übernahmekosten.
  • Halten Sie die Prüfung von Betriebsstätte und Unternehmenssteuer getrennt vom Anstellungsmodell.
  • Spricht der Vergleich für einen EOR, mit Deel eine EOR-Anstellung in Ihrem Land besprechen (öffnet in neuem Tab) und das Ergebnis mit mindestens einer Alternative vergleichen.

Quellen

  1. SECO, Weisungen und Erläuterungen zum AVG, zur AVV und zur GebV-AVG, Ziffer 3.1.2.6 Payrolling und Employer of Record, Ausgabe Juni 2024, abgerufen am 29. Oktober 2026
  2. Fedlex, Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG, SR 823.11), Art. 12, 22 und 39, Stand 1. Januar 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
  3. Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), gültig ab 1. Juli 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026
  4. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), § 1, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 29. Oktober 2026
  5. AÜG, § 10, Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit, abgerufen am 29. Oktober 2026
  6. AÜG, § 16, Ordnungswidrigkeiten, abgerufen am 29. Oktober 2026
  7. RIS Österreich, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), geltende Fassung, abgerufen am 29. Oktober 2026
  8. Deel, Preisseite, beim Abruf angezeigte Listenpreise, abgerufen am 29. Oktober 2026
  9. Deel, Artikel Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), zuletzt aktualisiert am 30. April 2026, abgerufen am 29. Oktober 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Employer of Record, einfach erklärt?

Ein Employer of Record ist ein Unternehmen, das eine Person in einem Land für Sie anstellt, in dem Sie keine geeignete Gesellschaft haben. Es unterschreibt den Arbeitsvertrag und übernimmt Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeiträge und gesetzliche Anmeldungen. Ihr Unternehmen steuert die tägliche Arbeit und bezahlt dem EOR eine Gebühr plus die Arbeitskosten.

Ist ein Employer of Record dasselbe wie Personalverleih?

Nicht dem Namen nach, aber oft in der Sache. Das Schweizer SECO hält fest, dass ein EOR-Modell als Personalverleih zu beurteilen ist. Das deutsche AÜG definiert Überlassung über die Eingliederung in die Arbeitsorganisation und die Weisungen des Kunden; ob ein EOR-Modell diese Merkmale erfüllt, hängt davon ab, wie die Arbeit tatsächlich gesteuert wird, und die hier zitierten deutschen Weisungen behandeln EOR nicht ausdrücklich. Prüfen Sie vor der Unterschrift, wie das Zielland das Modell einordnet.

Was kostet ein Employer of Record?

Rechnen Sie mit zwei Ebenen: den vollen Arbeitskosten im Zielland (Lohn, Arbeitgeberbeiträge, obligatorische Versicherungen und Leistungen) und der Servicegebühr des Anbieters. Am 29. Oktober 2026 nannte die Preisseite von Deel EOR ab 599 $ pro EOR-Mitarbeitendem und Monat. Verlangen Sie ein schriftliches Gesamtangebot für die konkrete Stelle und den Ort.

Wer ist bei einem EOR rechtlich verantwortlich?

Vertraglich ist der EOR der Arbeitgeber, aber Ihr Unternehmen ist nicht unbeteiligt. Sie steuern die Arbeit, daher müssen Pflichten zu Arbeitsplatz, Daten, geistigem Eigentum und Verhalten klar verteilt sein. Fehlt dem Anbieter eine nötige Verleihbewilligung, kann das Ihr Unternehmen treffen: In Deutschland gilt nach dem AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen Kunde und Person als zustande gekommen, und auch dem Entleiher droht eine Geldbusse; in der Schweiz ist der Verleihvertrag nichtig, und wer wissentlich einen Verleiher ohne Bewilligung beansprucht, kann gebüsst werden. Ihre eigene Steuer- und Betriebsstättenfrage bleibt ebenfalls bei Ihnen.

Wann sollten wir keinen Employer of Record nutzen?

Wenn die Person echt selbstständig ist, wenn Sie bereits eine geeignete lokale Gesellschaft haben, wenn eine direkte Registrierung als ausländischer Arbeitgeber gut machbar ist oder wenn die Rolle eine dauerhafte Präsenz vor Ort erfordert. In Deutschland sollten Sie zudem früh planen, falls der Einsatz die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten überschreiten könnte.